VERSICHERUNGSRECHT

Das private Versicherungsrecht befasst sich ausschließlich mit den (privaten) Rechtsbeziehungen zu einem (privaten) Versicherer. Nicht mitumfaßt sind hierbei die rechtlichen Probleme, die sich aus dem Sozialversicherungsrecht, so zum Beispiel zu einer gesetzlichen Unfallversicherung, ergeben. Hierbei handelt es sich im weitesten Sinne um Problemstellungen aus dem Sozialrecht bzw. Sozialversicherungsrecht, einem eigenen Rechtsgebiet. Die rechtlichen Ansätze sind insofern auch sehr unterschiedlich.

Hierzu folgendes kurzes Beispiel:
Die Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall durch eine Berufsgenossenschaft bedeutet nicht automatisch, dass ein privater Unfallversicherer dies auch so sieht und insofern Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringt.

Zum Versicherungsrecht gehören somit Probleme mit:
Rechtsschutz-, Unfall-, Kasko-, Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Lebensversicherungs-, Krankenversicherungs-, Kreditausfallversicherungs-, aber auch Rentenversicherungsverträgen.

Bringen Sie bitte zu einem Termin auf jeden Fall alle Unterlagen und den kompletten Schriftwechsel den Versicherungsfall betreffend mit. Zwar besteht durchaus ein gesetzlicher Anspruch auf Übersendung entsprechender Unterlagen durch die Versicherung. Allerdings verzögert dies erfahrungsgemäß die anwaltliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit.