STRAFVERTEIDIGUNG

Grundsätzlich gilt zunächst in allen strafrechtlichen Fällen: Sie haben als Beschuldigter ein Schweigerecht. Nutzen Sie es! Machen Sie hiervon Gebrauch. Dies kann Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
Der vermeintlich althergebrachte Grundsatz: Wer schweigt, der wird schon etwas gemacht haben, stammt aus der Kiste der Mythen und Märchen. Und 
an Märchen glauben nur kleine Kinder oder völlig naive Menschen.
Das einzig Richtige, was Sie tun können ist schweigen und einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung, einen Fachanwalt für Strafrecht, zu beauftragen.
Kontaktieren Sie in solchen Fällen sofort mein Büro unter: 0201-125 260

Zwar denkt man beim Strafrecht immer an die meist spektakulären Fälle aus dem Fernsehen oder der Tageszeitung. Sicherlich, Mord, Totschlag oder Raub und Erpressung, das sind die Highlights an Fällen, die uns in Erinnerung bleiben.

Aber schon die Banalität des Alltags, eine Unfallflucht, eine Trunkenheitsfahrt oder auch eine kleine Körperverletzung, können für den strafrechtlich unerfahrenen Betroffenen äußerst unangenehme Folgen haben.
Wußten Sie, dass bei einer Trunkenheitsfahrt neben einer Strafe der Entzug der Fahrerlaubnis, kein Fahrverbot!, droht? Und: Den Führerschein erhalten Sie nicht automatsich zurück. Wissen Sie, was in solchen Fällen zu tun ist?

Selbst das Wegfahren nach einem vermeintlich harmlosen Parkrempler kann äußerst unangenehme Folgen, auch auf beruflicher Seite, haben.
Haben Sie schon einmal etwas von der Wahrnehmbarkeit von Anstößen gehört? Kennen Sie sich mit Kollisionsspuren nach Unfällen aus?

Die Polizei hat mich angeschrieben. Dort steht, ich sei Beschuldigter in einem Strafverfahren! Nun soll ich bei der Polizei erscheinen. Muss ich dort hin gehen?

Was muss ich jetzt tun, nachdem bei mir eine Hausdurchsuchung, vielleicht auch eine Beschlagnahme, durchgeführt wurde?

Ein Angehöriger oder Bekannter ist vorläufig festgenommen oder verhaftet worden. Was ist jetzt zu tun?

Welche Fragen stellt man an eine Zeugin/einen Zeugin in einer Gerichtsverhandlung, oder sollte man überhaupt Fragen stellen? Haben Sie schon einmal etwas von einer Glaubwürdigkeitskriterien und Glaubwürdigkeitsgutachten gehört?

Hier lässt sich sicherlich ein schier endloser Fragenkatalog erstellen. Ist man ehrlich mit sich selbst, dann lassen sich diese Fragen nicht ohne Hilfe eines Strafverteidigers beantworten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Lars Dippel hilft Ihnen in allen Fällen mit strafrechtlicher Relevanz weiter. Er bewertet „Ihren Fall” nicht nur unter juristischen Aspekten. Vielmehr gehört hierzu auch die Auseinandersetzung mit technischen, medizinischen, psychologischen, gegebenenfalls auch kaufmännischen Aspekten.