DER ANWALT

Rechtsanwalt Lars Dippel hat sich im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit annähernd ausschließlich auf die Gebiete des Verkehrsrechts, der Strafverteidigung, sowie des privaten Versicherungsrecht spezialisiert. Er ist hierüber hinaus auch Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.

In diesen Tätigkeitsgebieten ist er seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft tätig, wobei er neben eidippel_kleinner vor dem Studium durch eine kaufmännische Ausbildung erworbene Qualifikation auch seine durch studentische Nebentätigkeiten während des Studiums im anwaltlichen Bereich erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in die Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger einbringt.

In der heutigen schnelllebigen Zeit ist die Beschränkung der Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf einige wenige Gebiete des anwaltlichen Tätigkeitsfelde für Sie als Mandanten ein Garant für eine fachlich fundierte Beratung und Vertretung vor den entsprechenden Behörden, Gegnern und Gerichten. Diese Festlegung von Rechtsanwalt Lars Dippel auf diese Haupttätigkeitsfelder, also auf die Tätigkeit als Strafverteidiger, das Verkehrsrecht sowie das private Versicherungsrecht, bietet Ihnen die Möglichkeit eines Ansprechpartners, der Ihnen zu allen sich hieraus ergebenden großen wie auch kleinen Problemfeldern kompetent zur Seite stehen kann.
Der hohe Grad der Spezialisierung drückt sich insbesondere durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht und den Fachanwalt für Strafrecht, wie auch ständige Fortbildung, aus. Dies bedeutet für den Mandanten, dass ihr Anwalt über die aktuellen Entwicklungen in seinen Fachgebieten informiert ist. Gleiches gilt jeweils auch für die jeweiligen Fachmitarbeiterinnen.

Die Anwaltskanzlei Dippel nutzt moderne Informations- und Kommikationstechniken wie Online-Datenbanken und bietet auch die Möglichkeit über die sog. WebAkte mit dem Mandanten zukommunizieren.

Wenn Sie mehr zu den einzelnen Haupttätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Lars Dippel erfahren wollen, klicken Sie auf die Links Verkehrsrecht | Strafverteidigung | Versicherungsrecht.

Die Spezialisierung von Rechtsanwalt Lars Dippel wird begleitet durch seine Mitgliedschaft in den Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Hierüber hinaus ist er auch Mitglied in der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.

In Fällen außerhalb der eigenen Spezialisierung besteht im Rahmen der Bürogemeinschaft die Möglichkeit der Inanspruchnahme der dortigen Kollegen bzw. auch von externen Kollegen, jeweils im Rahmen eines eigenen und separaten Mandates dort.
Bundesweit verteidigt Sie Rechtsanwalt Lars Dippel in Straf- und Bußgeldsachen vor allen zuständigen Gerichten. Im Rahmen der strafrechtlichen Revision auch vor dem Bundesgerichtshof.
Im Rahmen des Verkehrszivil-, Verkehrsverwaltungsrechtes sowie des privaten Versicherungsrechtes vertritt Sie Rechtsanwalt Dippel bundesweit vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten. Eine Ausnahme stellt allein der Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz in Zivilsachen dar.

Unfallschaden online melden